-Der Geschädigte hat die freie Wahl zwischen fiktiver (Netto Reparatursumme) und konkreter (Brutto Reparatursumme) Abrechnung.
-Bei fiktiver Schadensabrechnung können Sie den entstandenen Schaden von einer Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Die Rechnung, die von der Kfz-Werkstatt gestellt wird, gibt Auskunft über den allgemeinen Schaden/allgemeine Reparatur und enthalten meistens keine konkreten Details zur Reparatur. Sie können selber bestimmen, ob und wo Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug reparieren lassen.
-Die Reparaturbestätigung beinhaltet das Aufnahmedatum und das Ausfertigungsdatum der Kfz-Werkstatt, wo das Fahrzeug repariert wurde. Des Weiteren ist die Aufzählung von Ersatzteilen, Arbeitsgängen und Lackierarbeiten in dem erstellten Bericht durch den Kfz-Sachverständigen, sehr wichtig.
-Die Reparatur ist mit Lichtbildern der reparierten Stellen am Fahrzeug zu dokumentieren.
Wieso eine Reparaturbestätigung anfertigen lassen?
-Sie ist ein Nachweis für die durchgeführte Reparatur gegenüber der Kfz-Versicherung.
-Beim Verkauf des Fahrzeuges, hat man ein Beweisstück gegenüber dem Käufer, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß von einer Kfz-Werkstatt repariert wurde. Vorteil für den Käufer:
Dieser ist über reparierte Schäden informiert.
-Bei späterem Schadenfall an gleicher Stelle des Fahrzeuges, dient sie außerdem als Nachweis der Reparaturdurchführung gegenüber der gegnerischen Versicherung, denn die Angabe der Vorschäden ist verpflichtend.
-Mit einer Reparaturbestätigung kann der Anspruch auf Nutzungsausfall bei der Versicherung geltend gemacht werden. Die Höhe des Betrags der Nutzungsausfallentschädigung hängt vom Alter und Modell des Fahrzeuges ab.
-Die Kosten für einen Mietwagen können mit einer Reparaturbestätigung von der gegnerischen Versicherung verlangt werden.
-Da heutzutage unfallbezogene Tatsachen von den Versicherungen gespeichert und von anderen Versicherungen eingesehen werden, ist ein Anfertigen der Reparaturbestätigung unvermeidlich.
Wer übernimmt die Kosten der Reparaturbestätigung?
In der Regel werden die Kosten für die Reparaturbestätigung, wenn Sie im Recht sind, von der gegnerischen Versicherung übernommen. Die von uns erstellte Reparaturbestätigung ist sehr detailliert verfasst und wird anerkannt. Deshalb empfiehlt es sich für eine Reparaturbestätigung unser Kfz-Sachverständigenbüro zu beauftragen.